Pflichten:


Auch die Pflichten des BR sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

Hier eine kurze Übersicht.

ZUSAMMENARBEITEN

Die oberste Pflicht des Betriebsrates!

01

allgemeine Pflichten

-vertrauensvolle zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

-Verbot parteipolitischer Betätigungen im Betrieb

-wahren des Betriebsfriedens

-Teilnahme an Monatsgesprächen mit dem Arbeitgeber

-Teilnahme an Betriebsratssitzungen


02

Fortbildungspflicht

-Teilnahme an Schulungen zur grundlegenden Tätigkeit des Betriebsrates

-Teilnahme an Schulungen für spezifische Tätigkeiten

-Teilnahme an webinaren

03

Verschwiegenheit

-Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

-Personalangelegenheiten

-Beziehungen eines BR-Mitgliedes bei Arbeit-nehmerbeschwerden

-Wirtschaftsausschuss


04

Info-Pflicht

-Durchführung von Beschäftigtenver-sammlungen mind. 1x im Quartal