Pflichten:
Auch die Pflichten des BR sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.
Hier eine kurze Übersicht.
ZUSAMMENARBEITEN
Die oberste Pflicht des Betriebsrates!
01
allgemeine Pflichten
-vertrauensvolle zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
-Verbot parteipolitischer Betätigungen im Betrieb
-wahren des Betriebsfriedens
-Teilnahme an Monatsgesprächen mit dem Arbeitgeber
-Teilnahme an Betriebsratssitzungen
02
Fortbildungspflicht
-Teilnahme an Schulungen zur grundlegenden Tätigkeit des Betriebsrates
-Teilnahme an Schulungen für spezifische Tätigkeiten
-Teilnahme an webinaren
03
Verschwiegenheit
-Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
-Personalangelegenheiten
-Beziehungen eines BR-Mitgliedes bei Arbeit-nehmerbeschwerden
-Wirtschaftsausschuss
04
Info-Pflicht
-Durchführung von Beschäftigtenver-sammlungen mind. 1x im Quartal